Unternehmensgründung, Investitionen, Verträge und Marken für Unternehmen und Selbstständige aus dem deutschsprachigen Raum, die in Brasilien investieren oder mit brasilianischen Partnern zusammenarbeiten. Auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
Wie ich Ihr Unternehmen in Brasilien unterstützen kann
Investition und Unternehmensgründung in Brasilien
Rechtliche Begleitung für ausländische Investoren und Unternehmen beim Einstieg in Brasilien: Wahl der Rechtsform, Gründung der brasilianischen Gesellschaft, Meldung des ausländischen Kapitals an die brasilianische Zentralbank und Regelung der Beziehung zwischen den Gesellschaftern.
Wahl der passenden Rechtsform für ein brasilianisches Unternehmen (etwa die Ltda., vergleichbar mit der GmbH), auch mit ausländischen Gesellschaftern, und schriftliche Regeln zwischen den Partnern, bevor Konflikte entstehen.
Begleitung ausländischer Unternehmen im Umgang mit brasilianischen Geschäftspartnern, Vertriebspartnern und Lieferanten, mit Kommunikation auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Portugiesisch.
02Wir besprechen Ihre Situation, in Ihrer Sprache.
03Ich zeige Ihnen den passenden rechtlichen Weg nach brasilianischem Recht auf.
04Vor jeder Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Zeitrahmen.
Über mich
Ich bin Alberto Finger, Rechtsanwalt mit Leidenschaft für Verträge, unmögliche Verhandlungen und Unternehmen, die die Welt verändern. Als brasilianischer Rechtsanwalt (OAB/RS 119.228, brasilianische Rechtsanwaltskammer, Bundesstaat Rio Grande do Sul) begleite ich seit mehr als 10 Jahren Unternehmerinnen und Unternehmer, mit Schwerpunkt auf Verträgen, Gesellschaftsstruktur und geistigem Eigentum.
Ich habe Rechtswissenschaften an der UFN in Brasilien studiert und einen Teil meines Studiums im Ausland absolviert. In Kanada studierte ich am King's University College at Western University, nachdem mich die kanadische Regierung im Rahmen des Emerging Leaders in the Americas Program (ELAP) als eine der aufstrebenden Führungspersönlichkeiten Amerikas ausgezeichnet hatte. In Österreich studierte ich an der Universität Wien. Außerdem habe ich einen Postgraduate-Abschluss im Wirtschaftsrecht der PUCRS. Ich habe in fünf Ländern gelebt und begleite internationale Verträge und Verhandlungen auf Deutsch, Englisch, Spanisch und Portugiesisch.
In Santa Maria im Süden Brasiliens berate ich persönlich oder online, Mandanten im übrigen Brasilien und im Ausland online. Ich berate ausschließlich zum brasilianischen Recht. Betrifft eine Angelegenheit auch das Recht eines anderen Landes, arbeite ich gerne mit einem dort zugelassenen Rechtsanwalt zusammen.
Neben der Beratung spreche ich vor Unternehmerinnen und Unternehmern über Wirtschaftsrecht, in klarer Sprache. Diese Vorträge wurden auf Portugiesisch gehalten.
Esthetic in Santa · Santa Maria (Brasilien), September 2026
Von der Nadel zum Papier: Rechtssicherheit für alle, die sich um Schönheit kümmern
Masterclass für Fachkräfte der Ästhetik über Rechtssicherheit im Berufsalltag: Formalisierung des Betriebs, Verträge und der sorgfältige Umgang mit Daten und Bildern der Kundinnen.
Esthetic in Santa · Santa Maria (Brasilien), September 2026
Braucht eine Therapeutin ein Unternehmen? Unternehmerisches Denken für alle, die sich um Menschen kümmern
Für Therapeutinnen und Therapeuten, die ihre Praxis als Unternehmen führen möchten: Struktur, sichere Preisgestaltung und die Rolle der Unternehmensregistrierung (CNPJ).
Möchten Sie eines dieser Themen für Ihre Veranstaltung, Ihren Verband oder Ihr Team?
Ich lese Ihre Nachricht aufmerksam und melde mich, um ein Gespräch zu vereinbaren, online oder in Santa Maria auch persönlich. Im Gespräch lerne ich Ihren Fall kennen und zeige Ihnen den passenden rechtlichen Weg nach brasilianischem Recht auf.
Vor jeder Beauftragung erhalten Sie ein schriftliches Angebot mit Leistungsumfang und Zeitrahmen. Ihre Nachricht ist völlig unverbindlich.
Grundsätzlich ja. Ausländische Privatpersonen und Unternehmen können Gesellschafter brasilianischer Unternehmen sein, wobei einige regulierte Branchen die Beteiligung von Ausländern einschränken. In der Regel benötigen ausländische Gesellschafter eine brasilianische Steuernummer (CPF für Privatpersonen, CNPJ für Unternehmen), das ausländische Kapital muss der brasilianischen Zentralbank gemeldet werden, und meist ist ein in Brasilien ansässiger Vertreter erforderlich. Die Schritte und die Dauer hängen vom Einzelfall ab.
Ja. Die Verschwiegenheit ist eine gesetzliche Pflicht brasilianischer Rechtsanwälte nach dem Statut der brasilianischen Rechtsanwaltskammer und ihrem Ethikkodex. Alles, was Sie mir über Ihr Unternehmen mitteilen, wird vertraulich behandelt, auch vor einer Beauftragung.
Ich bin brasilianischer Rechtsanwalt und berate zum brasilianischen Recht. Betrifft Ihre Angelegenheit auch das österreichische oder das Recht eines anderen Landes, kann dafür ein dort zugelassener Rechtsanwalt erforderlich sein. Mit ihm arbeite ich gerne zusammen.
Auf Deutsch, Englisch, Spanisch oder Portugiesisch, auch zweisprachig. Dokumente in einer Fremdsprache benötigen für die Verwendung vor brasilianischen Gerichten und öffentlichen Registern in der Regel eine beeidete Übersetzung (tradução juramentada). Eine portugiesische Fassung ist daher oft ratsam.
Ja, und am besten vor der Unterschrift, solange noch Verhandlungsspielraum besteht. Bei der Prüfung zeige ich die Risiken auf, erkläre die wichtigsten Klauseln verständlich und schlage Änderungen vor, die den Vertrag ausgewogener machen.
Nein. Viele Gespräche beginnen schon vor der Gründung, gerade um den besten Weg zu wählen.
Ja. Ich arbeite online mit Mandanten im Ausland. Santa Maria folgt der Brasília-Zeit (UTC−3), ohne Sommerzeit. Österreich ist Brasilien im Winter vier Stunden und im Sommer fünf Stunden voraus.